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   LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11 ER-B   

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https://dejure.org/2011,124291
LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11 ER-B (https://dejure.org/2011,124291)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11 ER-B (https://dejure.org/2011,124291)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - L 7 AS 2341/11 ER-B (https://dejure.org/2011,124291)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist dann, insbesondere wenn eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich ist, eine umfassende Güter- und Folgenabwägung zugrunde zu legen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NZS 2003, 253 und NVwZ 2005, 927).

    Auch nach der Rechtsprechung des BVerfG (NVwZ 2005, 927) kommt es ausschließlich auf die tatsächlichen Umstände an.

    Dabei ist zu beachten, dass die begehrten Leistungen der Grundsicherung der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens dienen, was bereits nach dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland Pflicht des Staates ist (Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG; BVerfG, NVwZ 2005, 927).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Der Entscheidung über die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist dann, insbesondere wenn eine abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht möglich ist, eine umfassende Güter- und Folgenabwägung zugrunde zu legen (Bundesverfassungsgericht (BVerfG) NZS 2003, 253 und NVwZ 2005, 927).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2010 - L 15 AS 1081/09

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) für ein sozialgerichtliches Verfahren über

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Führt die vom Hilfebedürftigen gewählte Gestaltung jedoch zu einer Tilgung von Altschulden, ohne dass er selbst die Verfügungsgewalt über Zahlungseingänge erlangt, dürfte dem Subsidiaritätsgedanken nur über den Erstattungsanspruch des Leistungsträgers nach § 34 SGB II Rechnung zu tragen sein (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 3. Februar 2010 - L 15 AS 1081/09 B - (juris)).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Dem steht die weitere Rechtsprechung des BSG (SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 und Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R - (juris)) nicht entgegen, wonach die Subsidiarität der staatlichen Fürsorge eine Leistungsgewährung ausschließe, soweit der Hilfebedürftige ihm zur Verfügung stehende Geldmittel nicht für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes einsetzt, sondern zur Tilgung privater Schulden verwandt hat.
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Nur eine solche Verwendungsmöglichkeit dürfte aber eine die Hilfebedürftigkeit reduzierende oder ausschließende Anrechnung rechtfertigen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 7 zur Nichtberücksichtigung tatsächlich nicht zur Verfügung stehenden Einkommens; vgl. a. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 zum Ausschluss der Berücksichtigung fiktiven Einkommens unter dem Gesichtspunkt des grundsicherungsrechtlichen Faktizitätsgedankens).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Nur eine solche Verwendungsmöglichkeit dürfte aber eine die Hilfebedürftigkeit reduzierende oder ausschließende Anrechnung rechtfertigen (vgl. BSG SozR 4-4200 § 9 Nr. 7 zur Nichtberücksichtigung tatsächlich nicht zur Verfügung stehenden Einkommens; vgl. a. BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 13 zum Ausschluss der Berücksichtigung fiktiven Einkommens unter dem Gesichtspunkt des grundsicherungsrechtlichen Faktizitätsgedankens).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Dem steht die weitere Rechtsprechung des BSG (SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 und Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R - (juris)) nicht entgegen, wonach die Subsidiarität der staatlichen Fürsorge eine Leistungsgewährung ausschließe, soweit der Hilfebedürftige ihm zur Verfügung stehende Geldmittel nicht für die Bestreitung seines Lebensunterhaltes einsetzt, sondern zur Tilgung privater Schulden verwandt hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2011 - L 13 AS 5666/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2011 - L 7 AS 2341/11
    Dementsprechend hatte der 13. Senat des erkennenden Gerichts im Beschluss vom 14. März 2011 (L 13 AS 5666/10 ER-B) die Mietzinszahlungen als anzurechnendes Einkommen angesehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 4 R 3159/11
    Zuletzt wurde das Jobcenter Landkreis E. ausweislich des Beschlusses des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. Juli 2011 (L 7 AS 2341/11 ER-B) verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 01. Juli bis 30. September 2011 vorläufig Arbeitslosengeld II zu gewähren.
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